Es ist mir bekannt, dass ein Austritt aus dem Verein nur schriftlich an die Vorstandschaft möglich ist.
Es ist mir ebenso bekannt, dass Gebühren für Rücklastschriften (z. B. bei fehlerhaft angegebener Kontoverbindung, nicht-gedecktem Konto o.ä.) beim Beitragseinzug zu Lasten des Vereinsmitglieds gehen.
Ein Vereinsaustritt kann jederzeit schriftlich erfolgen, wird aber wie in unserer Satzung festgelegt, rechtlich erst zum 31.12. des jeweiligen Jahres wirksam. Daher entfällt eine anteilige Beitragsrückerstattung.
Hintergrund:
Der Verein muss zu Jahresbeginn jedes Mitglied dem Bayerischen Landes-Sportverband melden und dorthin auch entsprechende Gebühren, z.B. für Versicherungen, abführen. Außerdem ist der Verein auch nur so in der Lage, eine Kalkulation für das laufende Jahr vorzunehmen.
Der Verein kann besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse von Prüfungen, Ehrungen sowie Feierlichkeiten im Trostberger Tagblatt und im Amtsblatt der Gemeinde Altenmarkt a. d. Alz bekannt machen. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht. Dabei können Personen bezogene Mitgliederdaten und Fotos veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleibt eine weitere Veröffentlichung in Bezug auf das widersprechende Mitglied.