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Jugendordnung des TSV Altenmarkt e. V.

 

 

§ 1

 

Der Verein TSV Altenmarkt/Alz e.V. erkennt die Jugendordnung des BLSV und der entsprechenden Fachverbände an.

 

§ 2

 

Zur Vereinsjugend gehören alle Mitglieder bis 18 Jahre, sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugendabteilungen.

 

§ 3

Aufgaben der Vereinsjugend

 

Aufgabe der Vereinsjugend ist die Förderung der sportlichen Jugendarbeit, die Wahrnehmung von Aufgaben der Jugenderziehung und Jugendhilfe und die Vertre­tung gemeinsamer Interessen im Rahmen der Vereinssatzung.

 

Die Vereinsjugend führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet im Rahmen der Satzung des Vereins über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.

 

§ 4

Organe

 

Die Organe sind:

 

·       der Vereinsjugendtag,

·       der Vereinsjugendausschuss,

·       die Vereinsjugendleitung.

 

§ 5

Vereinsjugendtag

 

Es gibt ordentliche und außerordentliche Vereinsjugendtage. Der Vereinsjugendtag ist das oberste Organ der Vereinsjugend.

 

a) Er besteht aus:

 

·       dem Vereinsjugendausschuss,

·       allen Jugendlichen Mitgliedern des Vereins (ab dem vollendeten 12. Lebens­jahr),

·       allen Mitarbeitern in der Jugendarbeit des Vereins,

 

Kinder und Jugendliche haben ab dem 12. Lebensjahr aktives Wahlrecht.

Beratende Mitglieder des Vereinsjugendausschusses und die Beisitzer der Vereins­jugendleitung müssen bei ihrer Wahl mindestens 14 Jahre, der/die Vorsitzende bzw. stellvertretende Vorsitzende der Vereins- und Abteilungsjugendleitungen mindestens 18 Jahre alt sein. Vereins- und Abteilungsjugendsprecher und –sprecherinnen müs­sen bei ihrer Wahl mindestens 16 Jahre, jedoch nicht älter als 19 Jahre sein.

 

b) Aufgaben des Vereinsjugendtages:

 

·       Entgegennahme und Genehmigung der Berichte der Vereinsjugendleitung.

·       Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das abgelaufene Jahr.

·       Entlastung der Vereinsjugendleitung.

·       Wahl des Vereinsjugendsprechers und der –sprecherin.

·       Wahl der Vereinsjugendleitung.

·       Wahl evtl. weiterer Beisitzer des Vereinsjugendausschusses.

·       Wahl von Delegierten zu Jugendtagungen.

·       Beschlussfassung über vorliegende Anträge.

·       Festlegung von Grundsätzen der Vereinsjugendarbeit.

 

Der ordentliche Vereinsjugendtag findet jährlich statt. Neuwahlen finden im Turnus von 2 Jahren statt. Der Vereinsjugendtag hat vor der Mitgliederversammlung statt zu finden.

Er wird rechtzeitig vom Vorsitzenden der Vereinsjugendleitung unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Für die Einberufung, Beschlussfähigkeit und Be­schlussfassung finden analog dazu die entsprechenden Bestimmungen der Vereins­satzung die entsprechende Anwendung.

 

§ 6

Vereinsjugendausschuss (VJA)

 

Der VJA besteht aus:

 

·       der Vereinsjugendleitung,

·       dem/der Vorsitzenden der Abteilungsjugendleitungen,

·       beratenden Mitgliedern.

 

Die Sitzungen des VJA finden nach Bedarf, mindestens aber zweimal im Kalender­jahr statt. Auf Antrag der Hälfte der Mitglieder des VJA ist vom Vorsitzenden der Ver­einsjugendleitung eine Sitzung binnen zwei Wochen einzuberufen.

 

Dem Vereinsjugendausschuss obliegt:

 

·       die Genehmigung des Haushaltes der Vereinsjugendleitung,

·       die Behandlung eingereichter Anträge,

·       die Entscheidung über die Nachwahl eines Ersatzmitgliedes, falls ein Mitglied der Vereinsjugendleitung während der Amtsperiode ausscheidet.

 

Der Vereinsjugendausschuss ist für seine Beschlüsse dem Vereinsjugendtag und dem Vereinsvorstand verantwortlich.

 

Zur Planung und Durchführung besonderer Aufgaben kann der Vereinsjugendaus­schuss Unterausschüsse bilden. Ihren Beschlüssen muss der Vereinsjugendaus­schuss zustimmen.

 

§ 7

Vereinsjugendleitung (VJL)

 

Die Vereinsleitung besteht aus:

 

·       dem/der Vorsitzenden,

·       dem/der stellvertretenden Vorsitzenden,

·       dem Vereinsjugendsprecher und der Vereinsjugendsprecherin

·       den Beisitzern

 

Der/die Vorsitzende der Vereinsjugendleitung ist stimmberechtigtes Mitglied des Ver­einsausschusses.

 

Der Vereinsjugendleitung obliegt die Leitung der Vereinsjugend im Rahmen der Satzung und Ordnungen des Vereins, sowie der Beschlüsse des Vereinsjugendtages und Vereinsjugendausschusses.

 

Die Mitglieder der Vereinsjugendleitung werden vom Vereinsjugendtag auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, kann der Vereinsjugend­ausschuss für die restliche Amtsdauer ein Ersatzmitglied wählen.

 

§ 8

Abteilungsjugendleitung

 

Die Jugendleitungen der Vereinsabteilungen werden im Rahmen der Abteilungsver­sammlungen ernannt oder gewählt.

 

§ 9

Jugendordnungsänderungen

 

Änderungen der Jugendordnung können nur von dem ordentlichen Vereinsjugendtag oder einem speziell zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Vereinsju­gendtag beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.

 

Jugendordnungsänderungen werden erst nach Bestätigung durch den Vereinsaus­schuss wirksam.

 

Die Jugendordnung wurde bei der Mitgliederversammlung am 16. März 2007 geän­dert und in der vorliegenden Fassung beschlossen.