einzuziehen.
Es ist mir bekannt, dass ein Austritt aus dem Verein nur schriftlich an die Vorstandschaft möglich ist. Ein Vereinsaustritt kann jederzeit schriftlich erfolgen, wird aber wie in unserer Satzung festgelegt, rechtlich erst zum 31.12. des jeweiligen Jahres wirksam. Daher entfällt eine anteilige Beitragsrückerstattung.
Hintergrund:
Der Verein muss zu Jahresbeginn jedes Mitglied dem Bayerischen Landes-Sportverband melden und dorthin auch entsprechende Gebühren, z.B. für Versicherungen, abführen. Außerdem ist der Verein auch nur so in der Lage, eine Kalkulation für das laufende Jahr vorzunehmen.